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GEMA-Gebühr auch auf USB-Sticks
Eine zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene Novelle des deutschen Urheberrechts sorgt für Verwirrung und Wettbewerbsverzerrungen. Seit Anfang des Jahres müssen Inverkehrbringer von Speichermedien wie USB-Sticks, SD-Cards und Festplatten auf dem deutschen Markt eine Urheberrechtsabgabe zahlen, wie sie schon seit geraumer Zeit für CD-Rohlinge und Abspielgeräte an die GEMA abgeführt wird. Das schwierige an der neuen Situation ist jedoch, dass die Gebührensätze für die erweiterte Liste der vergütungspflichtigen Medien noch nicht festgelegt wurde!Das liegt an einer weiteren Neuerung des §54 UrhG: es legt nicht mehr der Gesetzgeber die Abgabenhöhe fest, sondern die ist nun zwischen der Zentralstelle für private Überspielungsrechte, kurz ZPÜ, und den Verbänden der Hersteller und Importeure auszuhandeln. Dass sich hier eine Einigung hinziehen kann, muss wohl nicht erwähnt werden.